Sie haben Fragen zu Ihrem Leasingvertrag? Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie zusammengefasst.
Diese Übersicht soll Ihnen helfen, sowohl grundlegende als auch produktspezifische Fragen zu beantworten. Bei darüber hinaus gehenden Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Eine vorzeitige Beendigung samt Abdeckung des aushaftenden Obligos ist grundsätzlich möglich, bedarf allerdings im Einzelfall jeweils der Zustimmung des Leasinggebers. Bitte beachten Sie, dass ein Ankauf nur durch den Leasingnehmer selbst (Sie können das Fahrzeug dann in weiterer Folge weiterverkaufen) oder ein Autohaus möglich ist, nicht jedoch durch sonstige Dritte.
Vertraglich ist eine Vollkaskoversicherung bis zum Laufzeitende vereinbart. Der Wechsel bedarf demnach einer Zustimmung des Leasinggebers. Diese kann in Ausnahmefällen bei entsprechender Gestion des Leasingvertrages und ausreichender Sicherheitenstruktur erteilt werden.
Dieses wird automatisiert nach Eingang des Kaufpreises erstellt und per Post versendet.
Ja, eine Retournierung der unterfertigen Unterlagen per E- Mail ist vollkommen ausreichend, es ist kein Versand per Post notwendig.
In der Regel wurde Ihnen dieses Dokument schon zu Vertragsbeginn zugesandt. Dabei handelt es sich üblicherweise um ein A4- Blatt mit dem Aufdruck „Datenauszug“.
Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings bedarf die Beendigung des bestehenden und der Abschluss des neuen Leasingvertrages der Zustimmung des Leasinggebers, die nur auf der Grundlage einer entsprechenden Prüfung des neuen Leasingnehmers erteilt werden kann.
Nein, die Anmeldung kann nur auf Personen erfolgen, die Parteien des Leasingvertrages sind (z.B. Mitleasingnehmer).
Nein, dies ist nicht möglich. In diesem Fall müsste der Leasingvertrag beendet und das Leasingobjekt vom Leasingnehmer ausgekauft werden.
In diesem Fall ersuchen wir Sie, uns Ihre neue Adresse schriftlich bekannt zu geben. Danach können wir Ihnen eine Benutzungsüberlassungserklärung mit der neuen Adresse zukommen lassen. Mit dieser kann die Ummeldung problemlos erfolgen.
Während der Vertragslaufzeit erhalten Sie unsere Zustimmung, ein Duplikat erstellen zu lassen. Sollte der Leasingvertrag schon beendet sein, können Sie dieses mit dem Schreiben „Eigentumsübertrag“ ohne unsere Zustimmung beantragen.
Sie erhalten vier bis fünf Wochen vor Ablauf eine Information über den Ablauf des Vertrages. Mit diesem können Sie in weiterer Folge den Ankaufswunsch bekanntgeben.
Die GAP-Deckung in Kombination mit einer Vollkaskoversicherung sorgt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls dafür, dass das gesamte aushaftende Obligo des Leasingvertrages (exkl. etwaiger Rückstände) von der Versicherung ersetzt wird. Meistens ist der – seitens der Vollkaskoversicherung ersetzte – Marktwert niedriger als der offene Finanzierungswert. Bei Abschluss einer GAP-Deckung wird auch diese Differenz von der Versicherung bezahlt.
Nein, dies ist nicht möglich. Die Raten werden jeweils am Monatsersten abgebucht.
Ja, dies ist möglich, sodass es bei der Fahrzeugrückstellung nicht zu unerwarteten Ersatzzahlungen kommt. Wir benötigen eine schriftliche Anfrage, Sie erhalten daraufhin ein entsprechendes Angebot.
Bei einem Ankauf durch Sie oder ein Autohaus hat dies keine Relevanz.
Diese wird 1x jährlich, in der Regel Mitte Jänner, versandt.
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