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Bei der Absatzfinanzierung bietet der Händler oder Produzent von Investitionsgütern seinen Kunden:innen, das heißt, den potenziellen Nutzer:innen dieser Objekte, die passende Leasingfinanzierung gleich mit an. Auf Basis von Kooperationsvereinbarungen mit der UniCredit Leasing wird die Leasingfinanzierung integrierter Bestandteil eines Gesamtoffertes. Je nach Vereinbarung besteht die Möglichkeit, dass die zukünftige Nutzerin bzw. der künftige Nutzer als Leasingnehmer:in des Leasingobjektes auftritt oder der Produzent/Händler selbst als Leasingnehmer fungiert und das Leasingobjekt in der Folge an seine Kunden untervermietet.
Unter Abschreibung versteht man jenen Betrag, der vom wirtschaftlichen Eigentümer des Leasingobjektes in der Bilanz als Aufwand für den wirtschaftlichen Wertverlust steuerlich wirksam abgesetzt werden kann. Die AfA bemisst sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes, die je nach Leasingobjekt unterschiedlich hoch sein kann. In Österreich ist nur für wenige Wirtschaftsgüter die Nutzungsdauer gesetzlich fix geregelt (PKW) bzw. vorgegeben (Gebäude). Für alle anderen Wirtschaftsgüter ist sie nach dem Einsatz im Unternehmen zu bemessen, hilfsweise können hier die deutschen amtlichen AfA-Tabellen herangezogen werden.
Bei der Ansparkaution wird gemeinsam mit dem Leasingentgelt ein Kautionsanteil bezahlt, der während der Leasingvertragsdauer als Besicherung des Leasinggebers dient und am Ende der Vertragslaufzeit zur Abdeckung des Restwertes herangezogen werden kann. Die Ansparkaution ist nicht umsatzsteuerpflichtig, daher ergibt sich für den (nicht vorsteuerabzugsberechtigten) Leasingnehmer eine Umsatzsteuersatzsteuerersparnis.
Bei dieser Dienstleistung wird im Zuge der Errichtung oder eines Um- bzw. Zubaus einer Immobilie ein auf die jeweiligen Anforderungen des Projektes und des Leasingnehmers abgestimmter Consulting-Vertrag abgeschlossen. Dazu gehören vor allem die laufenden Qualitäts-, Termin- und Kostenkontrollen, die Freigabe der Rechnungen sowie die Abnahme der Leistungen und die Übergabe an den Nutzer. Die UniCredit Leasing ist dabei auch für die Wahrung der Interessen des Leasingnehmers gegenüber Planer:innen, Konsulent:innen, örtlicher Bauaufsicht und allen ausführenden Firmen verantwortlich.
Ein Liegenschaftseigentümer (, der Leasingnehmer oder ein Dritter) kann dem Leasinggeber das Recht einräumen, ein Bauwerk auf fremdem Grund zu errichten (= Baurecht). Der Leasinggeber errichtet dann in Ausübung des Baurechts auf diesem Grundstück ein Bauwerk, welches dann im Eigentum des Leasinggebers steht, und verleast dieses.
Darunter ist jener Betrag zu verstehen, der jährlich als Entgelt für die Überlassung des Grundstücks vom Leasinggeber an den Liegenschaftseigentümer zu bezahlen ist. Der Baurechtszins unterliegt bei der Rückverrechnung an den Leasingnehmer der Umsatzsteuer und muss in ortsüblicher Höhe vereinbart werden.
Die Bearbeitungsgebühr (einmalig) wird dem Leasingnehmer mit dem ersten Leasingentgelt vorgeschrieben.
Zwischen einem Liegenschaftseigentümer (der Leasingnehmer oder ein Dritter) als Bestandgeber und dem Leasinggeber als Bestandnehmer wird - zumeist über einen längeren Zeitraum - ein Bestandvertrag über ein Grundstück abgeschlossen, um dem Leasinggeber die Errichtung des Gebäudes in seinem Eigentum (Superädifikat) zu ermöglichen und es in weiterer Folge an den Leasingnehmer zu verleasen.
Unter betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer ist die Dauer der normalen wirtschaftlichen Nutzbarkeit eines Leasingobjektes zu verstehen. Maßgebend dabei ist die Möglichkeit der Nutzung im Betrieb der Nutzerin bzw. des Nutzers. Sie wird für die Ermittlung der AfA herangezogen.
Bilanzneutral bedeutet, dass eine über Leasing durchgeführte Investition die Bilanz des Leasingnehmers nicht verändert. Das Leasingobjekt wird demnach vom Leasinggeber (Leasinggesellschaft) erworben oder errichtet und als Anlage- oder Leasingvermögen in dessen Bilanz aktiviert. Damit bleiben die Kapitalverhältnisse, also Eigenkapital und Fremdkapital, sowie der eventuelle Verschuldungsgrad, beim Leasingnehmer unverändert.
Als Buy & lease wird ein Finanzierungsvorgang bezeichnet, bei dem die Leasinggesellschaft auf Wunsch des Leasingnehmers ein gebrauchtes oder neues Wirtschaftsgut von einem Dritten (z.B. Hersteller oder Lieferant) erwirbt und dieses dem Leasingnehmer für eine vereinbarte Periode zur Nutzung überlässt. Für gewöhnlich wird dem Leasingnehmer das Wirtschaftsgut am Ende der Laufzeit verkauft. Dies ist die häufigste Form von Leasing.
Bei Restwertleasing kann der Leasingnehmer den Finanzierungsbetrag senken, indem er bei Vertragsbeginn ein Depot (Einmalkaution) hinterlegt. Das Leasingentgelt wird dadurch um kalkulatorische Depotzinsen gesenkt. Wenn der Leasingnehmer nach Vertragsende das Objekt erwirbt, wird das geleistete Depot bei der Kaufpreisermittlung in Anrechnung gebracht.
Das Eigenkapital ist jener Teil des Unternehmenskapitals, der dem Unternehmen selbst gehört. Es handelt sich dabei um jene Mittel, die entweder von den Eigentümer:innen zur Finanzierung aufgestellt oder als Gewinn im Unternehmen belassen wurden.
Als Eigenleistung bezeichnet man Eigenmittel, die der Leasingnehmer in Form einer Leasingentgeltvorauszahlung oder eines Depots selbst zur Finanzierung bereitstellt. Die Höhe der Eigenleistung beeinflusst den Finanzierungsbetrag und demzufolge das Leasingentgelt.
Der Euribor ist der wichtigste Referenzzinssatz für kurzfristige Finanzierungen im Euro-Raum. Er wird für Fälligkeiten von einer Woche bis zu einem Jahr durch tägliche Berechnung aus den im Interbankenmarkt quotierten Zinssätzen führender Banken ermittelt. Im Finanzierungsgeschäft werden häufig 3-Monats-Euribor (Zinssatz für 3-Monats-Gelder) oder 6-Monats-Euribor (Zinssatz für 6-Monats-Gelder) als Referenzzinssatz verwendet.
Facility Management ist ein Dienstleistungspaket rund um die laufende Verwaltung eines bestehenden Gebäudes. Dabei übernimmt die Facility Managerin bzw. der Facility Manager die gesamte Hausverwaltung in kaufmännischer und organisatorischer Hinsicht, Haustechnik und infrastrukturelle Leistungen wie Reinigung und Winterdienst, die Abwicklung von Behördenverfahren und Weiterentwicklung des Flächennutzungskonzeptes.
Beim Finance (Capital) Lease werden alle mit dem Eigentum verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen eines Vermögensgegenstandes an den Leasingnehmer übertragen. Unabhängig von der Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums gelten Finance-(Capital)–Lease-Verträge wirtschaftlich als Finanzierungskäufe. Das Leasingobjekt wird in der Bilanz des Leasingnehmers aktiviert. Künftige Leasingzahlungen müssen in gleicher Höhe passiviert werden. Die laufenden Leasingentgelte sind, ähnlich wie bei einer Kreditfinanzierung, in einen Zins- und Tilgungsanteil aufzuteilen, wobei der Zinsanteil als Aufwand in die Gewinn- und Verlustrechnung einfließt und der Tilgungsanteil die bilanzierte Leasingverpflichtung reduziert.
Dabei handelt es sich um den Kaufpreis des Leasingobjektes bzw. um das Investitionsvolumen des Leasingprojektes, jeweils vermindert um die vom Leasingnehmer allenfalls eingebrachten Eigenmittel. Als Eigenmittel werden Vorauszahlung (Leasingentgeltsonderzahlung), Kaution und Depot bezeichnet.
Unter Finanzierungsleasing sind in Österreich Investitionsfinanzierungen mit Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt zu verstehen. Die Leasingverträge werden auf eine bestimmte Vertragsdauer abgeschlossen und sind in der Regel unkündbar. Während der Vertragslaufzeit werden üblicherweise wesentliche, mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbundene Objektrisiken und Ertragschancen auf den Leasingnehmer übertragen, ohne dass er tatsächlich zivilrechtlicher Eigentümer wird. Am Ende der Vertragslaufzeit hat der Leasingnehmer in der Regel die Möglichkeit, einen Folgevertrag abzuschließen, das Leasingobjekt zu kaufen oder es an die Leasinggesellschaft zurückzugeben. Die Aktivierung des Leasingobjektes erfolgt in der Regel in der Bilanz des Leasinggebers, für den Leasingnehmer stellen die laufenden Netto-Leasingentgelte Betriebsausgaben dar. Im Rahmen des Finanzierungsleasings sind in Österreich sowohl Restwert-Leasing als auch Full-Pay-out-Leasing möglich. Finanzierungsleasing gemäß den österreichischen Einkommensteuerrichtlinien ist nicht zu verwechseln mit dem internationalen Begriff Finance Lease bzw. Capital Lease nach IAS/IFRS und US-GAAP!
Der Fixzinssatz wird für eine bestimmte Zeit vertraglich fixiert und kann nicht geändert werden. Damit bietet er eine Absicherung gegen mögliche Zinssatzsteigerungen.
Beim Full-pay-out-Leasing (Vollamortisation) wird das Leasingentgelt so bemessen, dass der Kaufpreis des geleasten Wirtschaftsguts einschließlich aller Nebenkosten nach Ablauf der Vertragslaufzeit voll amortisiert ist. Die Vertragslaufzeit muss aus steuerlichen Gründen zwischen 40 und 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes liegen.
Bei der Immobilienfinanzierung beinhaltet der Finanzierungsbetrag in der Regel einen Grundstücks- und einen Gebäudeanteil. Jener Betrag, der auf das Gebäude entfällt, wird als Gebäudewert bezeichnet und ist bei der Ermittlung des Restwertes mit den entsprechenden Abschreibungssätzen zu berücksichtigen.
Bei Immobilienfinanzierung beinhaltet der Finanzierungsbetrag in der Regel einen Grundstücks- und einen Gebäudeanteil. Jener Betrag, der auf das Grundstück entfällt, wird als Grundwert bezeichnet und ist bei der Ermittlung des Restwertes - da er nicht der AfA unterliegt - mit dem vollen Anschaffungspreis zu berücksichtigen.
Die International Financial Reporting Standards, kurz IFRS (früher International Accounting Standard, kurz IAS) sind der im europäischen Raum weit verbreitete Bilanzierungsstandard für börsennotierte europäische Unternehmen. US-GAAP (US Generally Accepted Accounting Principles) ist der amerikanische Bilanzierungsstandard und wird von Unternehmen verwendet, die an einer US-Börse notieren. IAS/IFRS und US-GAAP ähneln sich in Inhalt und Aufbau. Derzeit besteht in Österreich keine generelle Verpflichtung zur Anwendung dieser internationalen Rechnungslegungsvorschriften, wenn auch viele Unternehmen bereits freiwillig den IAS/IFRS anwenden. Um jedoch die Bilanzierungsvorschriften der einzelnen EU-Länder zu vereinheitlichen, hat die EU mittels Verordnung beschlossen, die IFRS ab 2005 zum verpflichtenden Standard für börsennotierte Gesellschaften zu machen. Demnach besteht für alle Unternehmen, die an einer EU-Börse notieren, die Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS.
Als Immobilien-Leasing bezeichnet man eine langfristige und objektbezogene Form der Fremdfinanzierung von Grundstücken und Gebäuden. Bei Immobilien-Leasing erwirbt die Leasinggesellschaft (der Leasinggeber) die Liegenschaft mit einem Betriebsobjekt (oder errichtet ein solches nach dem Bedarf des Leasingnehmers) und überlässt es entgeltlich und zeitlich begrenzt dem Leasingnehmer zur wirtschaftlichen Nutzung.
Der kalkulatorische Restwert ist der zum Laufzeitende nicht amortisierte Teil der Investitionskosten und entspricht beim Full-Pay-out-Leasing in der Regel einem Leasingentgelt.
Kaufoption ist das Recht des Leasingnehmers, das Leasingobjekt am Ende der Vertragslaufzeit vom Leasinggeber anzukaufen. Bei Ausübung der Kaufoption durch den Leasingnehmer ist der Leasinggeber zum Verkauf des geleasten Objektes an diesen verpflichtet.
Bei dieser Leasingvariante setzen sich die monatlichen Leasingzahlungen aus einem Leasingbestandteil, der als Betriebsausgabe voll abzugsfähig ist, und einem Kautionsanteil zusammen. Diese Kaution aktiviert der Leasingnehmer als Forderung gegenüber der Leasinggesellschaft in seiner Bilanz. Gibt der Leasingnehmer das Objekt nach Vertragsende an den Leasinggeber zurück, wird die Kaution rückerstattet, sofern die Leasingvertragsbedingungen vom Leasingnehmer ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Beim KFZ-Leasing erwirbt die Leasinggesellschaft als Leasinggeber ein Kraftfahrzeug. Die Auswahl der Marke und Typ, die Wahl des Händlers und die Verhandlung über den Kaufpreis obliegen dem Leasingnehmer. Die Leasinggesellschaft steht dem Leasingnehmer dabei beratend zur Seite. Nach Erwerb des Fahrzeugs verleast die Leasinggesellschaft dieses an den Leasingnehmer. Abhängig von der vereinbarten Vertragsdauer wird das monatliche Leasingentgelt kalkuliert. Nach Beendigung des Vertrages bieten die Leasinggesellschaften meistens das Objekt zum Kauf an.
Die im Leasingvertrag festgesetzte Vertragsdauer orientiert sich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjektes. Für Full-pay-out-Leasing (Vollamortisation) gilt bei der Ermittlung der möglichen Vertragsdauer (Grundmietzeit) die 40-bis-90-Prozent-Regel – das bedeutet, dass die Vertragslaufzeit aus steuerlichen Gründen nicht kürzer als 40 und nicht länger als 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasingobjekts sein darf. Bei Restwert-Leasing gilt nur die 90-Prozent-Regel.
Der Begriff “Leasing” kommt aus dem Englischen und kann am ehesten mit (ver-)mieten bzw. (ver-)pachten übersetzt werden. Zwar ist Leasing prinzipiell der herkömmlichen Form von Pacht bzw. Miete sehr ähnlich, aber in verschiedenen Aspekten unterscheidet es sich doch. Leasing ist eine Finanzierungsvariante, die die entgeltliche Gebrauchs- und Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern zum Inhalt hat, wobei diese über einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird. Charakteristisch für Leasing sind die drei teilnehmenden Parteien: - der Leasingnehmer, - der Leasinggeber (Leasinggesellschaft), - der Hersteller bzw. Lieferant. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Full-Pay-out-Leasing (Vollamortisations-Leasing) und Restwert-Leasing (Teilamortisations-Leasing). Sonderformen wie Sale and lease back, Kautions-Leasing sowie Mietkauf machen unser Sortiment komplett.
Das Leasingentgelt (Leasingrate) ist die finanzielle Gegenleistung des Leasingnehmers für den durch die Gebrauchsüberlassung gewährten Nutzen. Die über die gesamte Vertragslaufzeit anfallenden Leasingraten decken die Anschaffungs-, Finanzierungs- und sonstigen Nebenkosten, die dem Leasinggeber entstanden sind, unter Berücksichtigung eines möglicherweise angesetzten Restwertes. Das Leasingentgelt wird als Annuität (Tilgung und Zinsen) kalkuliert und zu kalendermäßig fixierten regelmäßigen Terminen fällig. Das Leasingentgelt errechnet sich aus den Faktoren Finanzierungsvolumen, Vertragslaufzeit, Restwert, Eigenmitteleinbringung und Zinssatz, wobei letzterer wiederum durch Refinanzierungs-, Kapital- und Risikokosten des Leasinggebers beeinflusst wird. Das Leasingentgelt gilt beim Leasingnehmer in der Regel steuerlich als Betriebsausgabe.
Leasinggesellschaften sind ihrer Funktion nach Leasinggeber und werden deshalb auch in Vertragstexten als solche bezeichnet. Die größten Mobilien- und Immobilien-Leasinggeber in Österreich – so auch die UniCredit Leasing GmbH – sind Tochtergesellschaften großer österreichischer Banken. Im Bereich KFZ-Leasing agieren auch etliche namhafte herstellerabhängige Leasinggesellschaften.
Als Leasingnehmer werden juristische oder natürliche Personen bezeichnet, denen im Rahmen eines Leasingvertrags von einer Leasinggesellschaft entgeltlich für einen bestimmten Zeitraum Nutzungsrechte an einem Leasingobjekt eingeräumt werden.
Der Leasingvertrag ist die Vereinbarung zwischen Leasingnehmer und Leasinggeber, ein Leasinggeschäft abzuschließen. Darin werden alle Modalitäten des Leasinggeschäftes zwischen den Vertragsparteien geregelt. Die wichtigsten Vertragsbestandteile sind Vertragspartner (Leasingnehmer und Leasinggesellschaft), Höhe des Leasingentgelts, Vertragsdauer, die Beschreibung des Leasingobjektes, die Zahlungsmodalitäten sowie die Höhe von Restwert, Vorauszahlung und/oder Depot (falls vorhanden).
Unter Mietkauf versteht man eine Spezialform der Fremdfinanzierung, die wirtschaftlich dem Ratenkauf entspricht. Die Mietkäuferin bzw. der Mietkäufer ist von Vertragsbeginn an wirtschaftliche:r Eigentümer:in des Objektes, d.h. das Objekt wird dem Anlagevermögen /des Mietkäufers zugerechnet bzw. in dessen Bilanz aktiviert, während die UniCredit Leasing bis zur Bezahlung der letzten Rate den Eigentumsvorbehalt hat und somit bis zu diesem Zeitpunkt zivilrechtlicher Eigentümer des Objektes bleibt. Neben der Abschreibung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Zinsaufwand als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Die Gestaltung der Laufzeit kann bis zu 100 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausmachen. Mit Bezahlung der letzten Rate geht auch das juristische Eigentum auf die Mietkäuferin bzw. den Mietkäufer über.
Gegenstand des Mobilien-Leasings sind bewegliche Anlagegüter wie Büromaschinen, Produktionsanlagen, medizinisch-technische Geräte, EDV-Anlagen, Bau-, Einsatz- oder Schienenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftseinrichtungen, Großlager-Systeme, Fahrzeuge, Boote etc.
Alle Leasingverträge, die die Finance-(Capital)-Lease-Kriterien nicht erfüllen, werden als Operating Lease qualifiziert. Solche Leasingverträge stellen reine Mietverhältnisse dar. Die Bilanzierung des Leasingobjektes erfolgt beim Leasinggeber. Der Leasingnehmer erfasst die laufenden Leasingentgelte als Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dies geschieht in der Regel linear über die Vertragslaufzeit, außer es ergibt sich eine wirtschaftliche Notwendigkeit für eine andere Darstellung beim Leasingnehmer.
Unter Operating Leasing sind in Österreich jene Leasingverträge zu reihen, bei welchen die Gebrauchsüberlassung im Vordergrund steht. Ein späterer Eigentumserwerb durch den Leasingnehmer ist von vornherein nicht beabsichtigt, in der Praxis wird ihm oder einem Dritten jedoch häufig eine Kaufmöglichkeit nach Vertragsende eingeräumt. Das Investitions- und Absatzrisiko sowie die Sachgefahr (Beschädigung, Untergang des Leasingobjektes) trägt der Leasinggeber. Die Aktivierung des Leasingobjektes erfolgt in der Bilanz des Leasinggebers. Für den Leasingnehmer stellen die laufenden Netto-Leasingentgelte Betriebsausgaben dar. Operating Leasing gemäß den österreichischen Einkommenssteuerrichtlinien ist nicht zu verwechseln mit dem internationalen Begriff Operating Lease nach IAS/IFRS und US-GAAP!
Das pay-as-you-earn-Prinzip ist ein wesentlicher Grundgedanke von Leasing: Die Raten können weitgehend auf die Einnahmen, die durch den Einsatz des Leasingobjektes erwirtschaftet werden, abgestimmt werden. Auf diese Weise können Liquiditätsbelastungen durch hohe Vorkosten für aufwändige Investitionsvorhaben und Projekte vermieden werden.
Pre-Delivery-Payments sind Teilzahlungen des Kaufpreises, die während der Konstruktion des Objekts an den Hersteller überwiesen werden.
Mittels Ratings wird eine Bonitätsaussage über ein Unternehmen getroffen. Dabei wird die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens nach einem standardisierten Verfahren analysiert. Es wird überprüft, ob das Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen kann. Das Ergebnis ist die Vergabe einer Note, der so genannten Ratingklasse.
Der Restbuchwert ist der Wert, der nach der Abschreibung eines Wirtschaftsgutes noch in der Bilanz ausgewiesen wird.
Im Gegensatz zu anderen Finanzierungsformen wird bei Restwert-Leasing der Finanzierungsbetrag während der Finanzierungslaufzeit nicht zur Gänze getilgt. Der nicht getilgte Betrag heißt Restwert. Um den Restwert nach Vertragsende abzudecken, verkauft die Leasinggesellschaft das Objekt (an den Leasingnehmer oder einen Dritten) oder sie verleast es weiter.
Bei Restwert-Leasing (Teilamortisation) wird das Leasingentgelt so festgelegt, dass zum Ende der Vertragsdauer ein kalkulierter Restwert angesetzt wird. Da dadurch nur ein Teil des eingesetzten Kapitals während der Vertragsdauer getilgt wird, ergeben sich im Vergleich zu Full-pay-out-Leasing geringere laufende Belastungen. Eine weitere Reduzierung der Leasingraten kann durch Einbringung einer Vorauszahlung (aus steuerlichen Gründen bis maximal 30 Prozent der Gesamtinvestitionskosten) bewirkt werden.
Als Sale-and-lease-back wird ein Finanzierungsvorgang bezeichnet, bei dem die Leasinggesellschaft von einem zukünftigen Leasingnehmer gebrauchte Wirtschaftsgüter erwirbt und diese dann an den Leasingnehmer (zurück-)verleast. Zu beachten ist dabei, dass der Kaufpreis, zu dem der Leasinggeber den Gegenstand erwirbt, dem Verkehrswert entsprechen muss. Kaufpreis und betriebsgewöhnliche Restnutzungsdauer werden im Regelfall durch ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen belegt. Stark wachsende Unternehmen können mit Sale-and-lease-back-Finanzierungen zusätzliche Liquidität aufbauen. Sale-and-lease-back-Finanzierungen als „letzte Rettung” für ein Unternehmen mit nachhaltigem Liquiditätsengpass werden hingegen nicht angeboten.
Ein Superädifikat ist ein Gebäude, das auf Basis eines zwischen dem Grundeigentümer als Bestandgeber und dem künftigen Gebäudeeigentümer als Bestandnehmer abgeschlossenen Bestandvertrages auf fremdem Grund erbaut wurde oder wird. Grund- und Gebäudeeigentümer sind demzufolge nicht ident.
Der variable Zinssatz wird der allgemeinen Zinsentwicklung auf den Geld- und Kapitalmärkten bzw. einem bestimmten Indikator (z. B. 3-Monats-Euribor) angepasst. Wenn der Zinssatz variabel ist, erfolgt je nach vertraglicher Vereinbarung eine viertel- oder halbjährliche Anpassung der Leasingentgelte.
Die gesetzliche Vertragsgebühr wird dem Leasingnehmer mit dem ersten Leasingentgelt vorgeschrieben und vom Leasinggeber an das Finanzamt abgeführt. Sie ist einmalig zu entrichten und beträgt bei unbestimmter Laufzeit im Wesentlichen 1 Prozent der 36-fachen Monatsbruttoleasingentgelte plus allfällig geleisteter Brutto-Vorauszahlungen, bei einer bestimmten Laufzeit im Wesentlichen 1 Prozent der für diesen Zeitraum zu entrichtenden Bruttoleasingentgelte plus allfällig geleistete Bruttomietvorauszahlungen.
Durch die Einbringung von Eigenmitteln von Seiten des Leasingnehmers kann eine Reduzierung des Leasingentgelts bewirkt werden. Die Einbringung einer solchen Leasingentgeltsonderzahlung ist steuerlich bis zu einer maximalen Höhe von 30 Prozent der Gesamtinvestitionskosten möglich.
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